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An unserem Standort wird nur die Mindest-Gewerbesteuer erhoben!

Hier bietet sich die Chance, Ihre Steuerlast zu verringern.
Durch eine Ansiedlung in unserem Gewerbegebiet erweitern Sie Ihren zukünftigen Entscheidungsspielraum über die Verwendung der erwirtschafteten Gewinne Ihres Unternehmens.

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die von der jeweiligen Vertretung an die Bedürfnisse der Kommune angepaßt werden kann. Das geschieht durch den Beschluß über den Hebesatz.
Dieser Hebesatz beträgt beispielsweise in Berlin 410 %, München 490 % oder Hamburg 470 %, so dass sich bei einem Gewerbesteuermessbetrag von 3,5% eine Gewerbesteuer von 14,35 % bis 17,15 % des Gewerbeertrags ergeben kann.

Die Unternehmensbesteuerung ab 2008 hat einige Änderungen zur Folge. Zum Beispiel werden bei Kapitalgesellschaften neben den Dauerschuldzinsen nun auch Mieten, Pachten und Lizenzgebühren zum Gewinn hinzugerechnet. Die Steuermesszahl ist von 5% auf 3,5% gesenkt worden, allerdings ist die Gewerbesteuer nun nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Diese und weitere Änderungen können zu einer Höherbelastung führen. Die genaue Berechnung sollte im Einzelfall gemeinsam mit dem Steuerberater Ihres Unternehmens vorgenommen werden.

Jedes gewerbliche Unternehmen sollte für sich prüfen, ob die Einsparung an Gewerbesteuer in einer gesunden Relation zur Verlegung des Firmensitzes und der Geschäftsleitung steht, bzw. für die Neugründung einer Firma mit Sitz in Freudenberg attraktiv erscheint. Die Gemeindevertreter haben eine Willenserklärung abgegeben, den Gewerbesteuerhebesatz von 0 % bzw. 200 % langfristig beizubehalten.

Es soll nicht verschwiegen werden, dass der Gesetzgeber durch eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes mit Wirkung zum 01.01.2004 einen Hebesatz von 200% vorgeschrieben hat. Gegen diese Gesetzesänderung hat die Gemeinde eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde angenommen und am 4.03.2010 entschieden, dass der Mindesthebesatz von 200 % für Gewerbesteuer verfassungskonform ist (Pressemitteilung).

Der Hebesatz in Beiersdorf-Freudenberg ist 200 %. Das ist gegenüber den Hebesätzen der meisten Gemeinden ein beträchtlicher Vorteil von mehr als der Hälfte.


Je nach Unternehmensform und Geschäftszweck lassen sich in Freudenberg jährlich sehr große Steuerbeträge einsparen.

Für Unternehmen folgender Branchen, ist eine Ansiedlung in der Gemeinde Freudenberg besonders geeignet:
● Dienstleistungs- oder Produktionsunternehmen, auch mit mehreren Betriebsstätten,
● Bauträger und Leasinggesellschaften,
● Einzelkaufleute, z.B. Handelsvertreter, Unternehmensberater, Immobilien- und Versicherungsmakler,
● Gewerbliche Vermögensverwaltung (Grundvermögen bzw. Kapitalvermögen) und gewerblicher Grundstückshandel,
● sowie Fälle der Umwandlung hoher Privatvermögen in Gewerbevermögen zwecks Schenkungs- und Erbschaftssteuerersparnis.

 

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