An
unserem Standort wird nur die Mindest-Gewerbesteuer
erhoben!
Hier bietet sich die Chance, Ihre Steuerlast zu verringern.
Durch eine Ansiedlung in unserem Gewerbegebiet erweitern
Sie Ihren zukünftigen Entscheidungsspielraum über
die Verwendung der erwirtschafteten Gewinne Ihres
Unternehmens.
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die von
der jeweiligen Vertretung an die Bedürfnisse der Kommune
angepaßt werden kann. Das geschieht durch den Beschluß
über den Hebesatz.
Dieser Hebesatz beträgt beispielsweise in Berlin 410
%, München 490 % oder Hamburg 470 %, so dass sich
bei einem Gewerbesteuermessbetrag von 3,5% eine Gewerbesteuer
von 14,35 % bis 17,15 % des Gewerbeertrags ergeben
kann.
Die Unternehmensbesteuerung ab 2008 hat einige Änderungen
zur Folge. Zum Beispiel werden bei Kapitalgesellschaften
neben den Dauerschuldzinsen nun auch Mieten, Pachten
und Lizenzgebühren zum Gewinn hinzugerechnet. Die
Steuermesszahl ist von 5% auf 3,5% gesenkt worden,
allerdings ist die Gewerbesteuer nun nicht
mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Diese und
weitere Änderungen können zu einer Höherbelastung
führen. Die genaue Berechnung sollte im Einzelfall
gemeinsam mit dem Steuerberater Ihres Unternehmens
vorgenommen werden.
Jedes gewerbliche Unternehmen sollte für sich prüfen,
ob die Einsparung an Gewerbesteuer in einer gesunden
Relation zur Verlegung des Firmensitzes und der Geschäftsleitung
steht, bzw. für die Neugründung einer Firma mit Sitz
in Freudenberg attraktiv erscheint. Die Gemeindevertreter
haben eine Willenserklärung abgegeben, den Gewerbesteuerhebesatz
von 0 % bzw. 200 % langfristig beizubehalten.
Es soll nicht verschwiegen werden, dass der Gesetzgeber
durch eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes mit
Wirkung zum 01.01.2004 einen Hebesatz von 200% vorgeschrieben
hat. Gegen diese Gesetzesänderung hat die Gemeinde
eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht
hat die Beschwerde angenommen und am 4.03.2010 entschieden,
dass der Mindesthebesatz von 200 % für Gewerbesteuer
verfassungskonform ist (Pressemitteilung).
Der
Hebesatz in Beiersdorf-Freudenberg ist 200 %. Das
ist gegenüber den Hebesätzen der meisten Gemeinden
ein beträchtlicher Vorteil von mehr als der Hälfte.
Je nach Unternehmensform und Geschäftszweck lassen
sich in Freudenberg jährlich sehr große Steuerbeträge
einsparen.
Für Unternehmen folgender Branchen, ist eine Ansiedlung
in der Gemeinde Freudenberg besonders geeignet:
● Dienstleistungs- oder Produktionsunternehmen,
auch mit mehreren Betriebsstätten,
● Bauträger und Leasinggesellschaften,
● Einzelkaufleute, z.B. Handelsvertreter, Unternehmensberater,
Immobilien- und Versicherungsmakler,
● Gewerbliche Vermögensverwaltung (Grundvermögen
bzw. Kapitalvermögen) und gewerblicher Grundstückshandel,
● sowie Fälle der Umwandlung hoher Privatvermögen
in Gewerbevermögen zwecks Schenkungs- und Erbschaftssteuerersparnis.
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